*)Unfälle und Verletzungen bei Sportausübungen sind Zeitnah dem Sozialwart zu melden, damit Ansprüche bei der bestehenden Sportversicherung (z.B. Unfall- und Krankenversicherung geprüft werden können.
Die Leistungen der Sportversicherung sind nachrangig, zunächst sind die gesetzlichen oder privaten Kranken- und Unfallversicherungen, Beihilfe etc. in Anspruch zu nehmen.
Ergänzend können Leistungen der Sportversicherung in Betracht kommen.
Der Verein hat eine KFZ-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz, insbesondere für auswärtige Sportveranstaltungen, abgeschlossen.
Unfälle und Schäden sollten zeitnah dem Sozialwart gemeldet werden.